Allgemeine Geschäftsbedingungen
Elektrotechnik Körner (kurz „wir“ oder „uns“) ist ein Handwerksbetrieb des Elektrotechnik Handwerks der vorwiegend Elektroinstallationen durchführt und Elektrokomponenten und -geräte an seine Kunden verkauft. Als Kunden gelten dabei sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge, Lieferungen und Werksleistungen und nachfolgende Rechtsgeschäfte. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. In Prospekten, Anzeigen oder auf anderen Werbeplattformen enthaltene Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.3. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine abweichende Regelung zu den Bestimmungen im BGB enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) gelten nur dann die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil Bund betreffend DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ auszugsweise auch Teil C (VOB/B bzw. VOB/C) oder andere einschlägige anwendbare DIN-Normen und technische Standards nur, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.
1.4. An zum Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen usw. behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Kommt der angebotene Auftrag nicht zur Erteilung, so sind kundenindividuelle Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich zurückzusenden.
2. Vertragsschluss und -beendigung
2.1. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
2.2. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
2.3. Die Annahme erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
2.4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt zu leisten:
a) 50 % des Angebotswerts als Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,
b) 40,00 % nach Fertigstellung,
c) 10,00 % bei Inbetriebnahme, spätestens 10 Tage nach Anzeige der Abnahmebereitschaft.
2.5. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile und Waren zu bezahlen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3.2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5,00 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt.
3.3. Nach Eingang des Teilrechnungsbetrags unter Punkt 2.4. a) beträgt die Frist der Auftragsbearbeitung 14 Tage.
3.4. Bei Aufträgen deren Ausführung über einen Monat dauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der Arbeiten zu leisten, soweit nicht anders vereinbart.
3.5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
3.6. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von uns durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
3.7. Forderungen uns gegenüber dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von uns abgetreten werden. Wir sind berechtigt, Forderungen gegenüber dem Vertragspartner an Dritte abzutreten.
3.8. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Der Auftraggeber ist nur berechtigt diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, wenn er seinen Verpflichtungen rechtzeitig nachgekommen ist. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
3.9. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt vom Einzelvertrag und zur Rücknahme der Ware berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
4. Termine, Gefahrenübergang, Erfüllungsort
4.1. Die vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4.2. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z. B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Bau- und Ersatzteilen, Liefer- und/oder Leistungsverzug von Lieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen nach Bekanntgabe der Störung an den Kunden.
4.3. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders bestimmt Fichtenau. Schulden wir Montage, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
4.4. Die Gefahr geht hinsichtlich anzuliefernder Teile oder Anlagen bereits mit der Anlieferung an den Kunden auf diesen über.
4.5. Nimmt der Kunde den bestellten Gegenstand nicht fristgerecht ab, sind wir berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig von uns über den bestellten Gegenstand verfügt werden kann. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Ort der Reparatur oder Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, die erforderliche Energie, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6. Gewährleitung und Haftung
6.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung am vereinbarten Ort zu prüfen. Ist der Kunde Unternehmer, gelten die Bestimmungen des § 377 HBG. Weist die gelieferte Ware offensichtliche Mängel auf oder wurde eine andere als die bestellte Ware geliefert, so hat uns der Kunde dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Gewährleistungen für Montageleistungen gelten nur in Verbindung mit einem abgeschlossenen Wartungsvertrag.
6.2. Bei Fertigstellung erklären wir nach Inbetriebnahme die Abnahmebereitschaft. Verzögert sich die Inbetriebnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, werden die Zusatzaufwände separat berechnet. Über die Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
6.3. Für Mängel, die auf falsche Behandlung der gelieferten Ware zurückzuführen sind haben wir nicht einzustehen. Bei berechtigter Rüge sind wir zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach unserem billigen Ermessen berechtigt. Dabei ist uns bei Ersatzlieferungen mindestens eine Frist von sechs Wochen einzuräumen. Die Nachfristsetzung hat schriftlich vom Kunden zu erfolgen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, so ist uns auf unser Verlangen nochmals die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer weiteren Frist von 4 Wochen gestattet.
6.4. Die auftragsgemäß erteilten Leistungen werden von uns fachgerecht und nach dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt. Ist der Kunde Unternehmer, gilt eine Gewährleistungszeit von 12 Monaten als vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
6.5. Ausgeschlossen von etwaigen Gewährleistungsansprüchen sind Fehler, die vom Auftraggeber bzw. Dritten verursacht oder durch deren Veranlassung entstanden sind, sowie Gewährleistungsfolgeschäden.
6.6. Sollten etwaige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafte oder falsche Leistung, bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt voraussehbar, geltend gemacht werden, beschränkt sich unsere Haftung auf den Betrag der Auftragssumme. Die Haf-tungsbeschränkung ist ausgenommen in Fällen, die aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns durch uns entstanden sind. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7. Sonstiges
7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten und Angelegenheiten ist unser Geschäftssitz. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
7.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
7.3. Die Schriftform gilt als vereinbart. Dies beinhaltet auch Zustellungen in elektronischer Form.
7.4. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelungen enthalten, gelten die gesetz-lichen Bestimmungen.
7.5. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.